Was uns Asylbewerber kosten


Die Titelseite der UN 3/2014 ziert diesmal ein Ausschnitt aus einem Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Echtheit dieses anonymisierten Dokuments wurde uns indirekt durch die Pressestelle des Main-Taunus-Kreises bestätigt. Man habe dort eine Vermutung, wie der Bescheid an die Öffentlichkeit gelangt sei.

Die Leistungsbezieher, zwei Erwachsene und zwei Kinder, erhalten monatlich über 3.500 Euro. Die außergewöhnliche Höhe ergibt sich durch einen Anspruch auf »Eingliederungshilfe« in Höhe von über 2.200 Euro. Eingliederungshilfe bekommen in Deutschland nach dem SGB IX und XII als behindert anerkannte Menschen. Hierzu reicht gemäß § 2 SGB IX eine seelische oder psychische Erkrankung, die länger als sechs Monate andauert.

Wie viele Asylbewerber in Deutschland offiziell behindert sind und deswegen derartige Zusatzgelder bekommen, ist freilich nirgendwo belegt. Aber das Ausmaß läßt sich erahnen: »Unter den Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in Deutschland ist ein großer Anteil psychisch krank infolge von schweren Traumatisierungen«, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen vom 19.3.2013. Man gehe von mindestens 50 Prozent psychisch Kranken unter allen Flüchtlingen aus.


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